Die Bundesregierung plant Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021. Ein entsprechender Gesetzentwurf mit den dazugehörigen Verordnungen befindet sich zurzeit in Abstimmung.

Hintergrund: Viele Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet und laufen zum Jahresende aus. Um die Maßnahmen weiterzuführen, bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen.

Konkret ist Folgendes geplant:

Hinweis: Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es soll zum 1.1.2021 in Kraft treten. Sollten sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

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